• Unsere Hausordnung ab dem 01.09.2023

      • Als gesellschaftliche Einrichtung hat die Schule den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und sie somit zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern[1] heranzubilden, die kritisch denken und verantwortlich handeln. Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität sind für die Umsetzung dieses Auftrags wichtige pädagogische Leitlinien.

        In einer Gemeinschaft, in der viele Menschen zusammenleben, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. Das Zusammenleben bedarf einer vereinbarten Ordnung, die auf dem Prinzip der gegenseitigen Achtung basiert. Die Schulleitung, das Lehr- und Erziehungspersonal, Schüler und Eltern sollen daher eine Erziehungs­gemeinschaft bilden, die sich der Förderung des Unterrichts, der Erziehung sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Schule und auf dem Schulweg verpflichtet fühlt.

        Um den Umfang dieser Hausordnung auf eine überschaubare Seitenzahl einzugrenzen, hat die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Lehr- und Erziehungspersonal nur die wichtigsten Verhaltensanweisungen zusammengefasst.

        Bei Zuwiderhandlungen gegen die Regeln der Hausordnung werden Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Abhängig vom Ausmaß des Verstoßes können diese zu zeitweiligem oder definitivem Schulverweis führen. Genauere Angaben zur Prozedur und den Einspruchsmöglichkeiten der Eltern befinden sich in der Studienordnung, Absatz 5 und 10.

        1. Allgemeines zur Hausordnung

        Die Hausordnung steht im Dienste der gesamten Schulgemeinschaft und soll im Geiste der Mitverantwortung von den Schülern aufgenommen und befolgt werden.

        Dies sind die wichtigsten Richtlinien:

        • Die Schüler sollen sich korrekt verhalten, sowohl in ihren persönlichen Beziehungen als auch gegenüber dem gesamten Schulpersonal. Dies gilt während des Unterrichts, in den Pausen und nach Unterrichtsschluss (Haltestelle, Schulbus etc.).
        • Die Schüler sollen stets zuvorkommend und freundlich sein.
        • Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sowie deren Besitz sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten. Dies gilt auch für Energy-Drinks für alle Schüler unter 16 Jahren.
        • Es ist untersagt, Waffen jeglicher Art auf das Schulgelände mitzubringen.
        • Der Gebrauch von Smartphones ist während der Schulzeit und dem Mittagessen verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät für bis zu eine Woche beschlagnahmt.
        • Medien mit gewaltverherrlichendem, rassistischem oder pornographischem Inhalt sind in der Schule und auf dem Schulweg verboten.
        • Unerlaubtes Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern ist nicht erlaubt.  
        • Es ist den Schülern strikt untersagt, anhand von Schriftstücken, einer Internetseite oder eines anderen Kommunikationsmittels (Blog, Handy, soziale Netzwerke usw.):
        • die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, die Menschenwürde oder die Gefühle der Mitschüler oder des Schulpersonals zu verletzen;
        • in irgendeiner Weise den Ruf, die Privatsphäre oder das Recht am Bild Dritter zu verletzen, unter anderem durch verleumderische oder beleidigende Äußerungen oder Bilder;
        • zu jeglicher Form von Hass, Gewalt, Rassismus usw. aufzurufen;
        • zur Diskriminierung einer Person oder einer Gruppe von Personen anzuregen;
        • Informationen zu verbreiten, die den Ruf der Schule gefährden;
        • Informationen zu verbreiten, die den guten Sitten und den Gesetzen widersprechen
        • falsche Informationen oder Informationen, welche die Gesundheit oder das Leben eines Dritten gefährden können, zu verbreiten;
        • Querverweise (Links) auf andere Websites zu legen, die gesetzeswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen;
        • Bei Spielen darf kein Geld zum Einsatz kommen;
        • Um die Umwelt sauber zu halten, müssen die Schüler die Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.
        • Ein Verstoß gegen die vorerwähnten Bestimmungen kann zu Ordnungs- oder Disziplinarmaßnahmen führen.

        2. Öffnungszeiten der Schule

        Die Schule ist an allen Schultagen zwischen 7.45 Uhr und 16.15 Uhr geöffnet. Mittwochs ist die Schule bis 12.40 Uhr geöffnet.

        Während der Schulferien ist die Schule prinzipiell geschlossen.

        3. Schulmaterial

        Die Schüler sollen sich das Schulmaterial erst dann besorgen, wenn sie von den Lehrern erfahren haben, welches Material sie benötigen. Hefte und Bücher sind in der Schule erhältlich. Einige Bücher können geliehen werden.

        Jeder Schüler muss über Turnkleidung und Turnschuhe mit heller Sohle verfügen.

        4. Kleiderordnung

        An unserer Schule legen wir Wert auf saubere und korrekte Kleidung. Kleidung, die extremistisches Gedankengut oder provozierenden Aussagen verbreitet bzw. Gruppen und Vereinigungen zuzuordnen ist, die solches Gedankengut vertreten, ist nicht erlaubt. Kleider, Röcke und Shorts sollten eine angemessene Länge haben. Bauchfreie Kleidung oder ein zu tiefer Hals- und Rückenausschnitt werden nicht geduldet.

        Das Tragen von Kopfbedeckungen ist, außer aus gesundheitlichen Gründen, unabhängig von religiösen oder philosophischen Überzeugungen, innerhalb der Klassen verboten. Bei außerschulischen Aktivitäten gelten die Regeln der besuchten Orte (z.B. die Hausordnung des Museums, der Kirche, …).

        Bei Missachtung der Regeln behält sich die Schule das Recht vor, Ersatzkleidung vorzusehen.

        5. Außerschulische Aktivitäten

        Die Teilnahme an den außerschulischen Aktivitäten (Besinnungstage, Ausflug, Austausch, Besichtigung, Theater, Filmvorführung, ...) und an schulinternen Veranstaltungen ist genauso verpflichtend wie die Anwesenheit im Unterricht.

        6. Schülerarbeiten und Führung des Agendas

        Das Agenda, Hausaufgaben und Klassenarbeiten sowie die Prüfungen und alle anderen bewerteten Arbeiten sind offizielle Dokumente, die von der Inspektion und/oder zur Beglaubigung der Diplome eingesehen werden können. Diese Unterlagen müssen bis zum Ende des laufenden Ziviljahres zu Hause aufbewahrt werden.

        Das Agenda belegt den in der Klasse gesehenen Lehrstoff und führt die zu erledigenden Hausarbeiten auf. Es ist den Schülern eine wichtige Stütze bei der Organisation ihres Arbeits- und Tagesablaufs. Deshalb muss das Agenda mit größter Sorgfalt und stets vollständig geführt werden.

        Sollte ein Schüler wegen Krankheit oder irgendeines anderen Grundes abwesend sein, muss er die fehlenden Einträge so schnell wie möglich ergänzen.

        Hausaufgaben und Klassenarbeiten dokumentieren das Fortschreiten des Lernprozesses eines Schülers und fließen in die Bewertung ein. Die Eltern sollten diese Arbeiten regelmäßig einsehen. Die Schüler der ersten Stufe müssen die Arbeiten von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnen lassen.

        7. Mittagessen

        Schüler, die mittags nicht nach Hause gehen, müssen die Mittagspause in der Schule verbringen. Es ist ihnen freigestellt, Essen und Getränke mitzubringen. Sie können aber auch ein vollständiges Mittagessen oder eine Suppe gegen Entgelt in der Schule erhalten.

        Die Jugendlichen sollen zu Tisch ein ordentliches Benehmen und gepflegte Umgangsformen an den Tag legen.

        8. Verspätungen

        Der Unterricht beginnt vormittags für alle Schüler um 8.10 Uhr und endet um 12.30 Uhr. Nachmittags beginnt der Unterricht um 13.30 Uhr und endet um 16.00 Uhr.

        Wenn ein Schüler mit Verspätung zur Schule kommt, wendet er sich zunächst an das Sekretariat, um dort den Grund seiner Verspätung mitzuteilen und den entsprechenden Eintrag in das Agenda zu erhalten. Ohne diese Eintragung kann er nicht am Unterricht teilnehmen. Alle Verspätungen müssen durch triftige Gründe belegt werden.

        9. Abwesenheiten

        Bei jeder Abwesenheit sind die Eltern gebeten, am gleichen Tag vor 9 Uhr die Schule zu benachrichtigen. Bei einer Abwesenheit bis zu drei Tagen ist diese durch die im Anhang abgedruckten Karten oder durch ein Attest zu rechtfertigen.

        Ein Fernbleiben von mehr als drei Tagen muss durch ein ärztliches Attest belegt werden; während der Prüfungszeit muss für jedes Fehlen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

        Sowohl die Abwesenheitskarte als auch das Attest müssen am ersten Tag der Wiederkehr bei den Erziehern abgegeben werden.

        Wenn alle Abwesenheitskarten (10 halbe Tage) aufgebraucht sind, muss jede weitere Abwesenheit durch ein ärztliches Attest belegt werden.

        Kann ein Schüler einer oder mehrere Unterrichtsstunden nicht beiwohnen, so muss er für diese Abwesenheit die Erlaubnis eines Erziehers einholen.

        Der Sportunterricht ist ein Pflichtfach wie alle anderen Fächer. Für eine außergewöhnliche Befreiung vom Sportunterricht müssen die Erziehungsberechtigten, die dafür im Agenda vorgesehenen Abschnitte ausfüllen oder ein ärztliches Attest vorlegen. Vom Sportunterricht freigestellte Schüler müssen in der Unterrichtsstunde anwesend sein.

        Folgende Abwesenheiten bedürfen keiner besonderen Genehmigung und sind nicht von der „Obergrenze“ betroffen:

        1. eine Abwesenheit wegen einer Krankheit, die durch eine ärztliche Bescheinigung belegt ist;
        2. eine Abwesenheit wegen einer Vorladung vor eine öffentliche Behörde;
        3. eine Abwesenheit wegen des Todes eines Verwandten ersten Grades – in diesem Fall darf die Abwesenheit die Dauer von vier Tagen nicht überschreiten;
        4. eine Abwesenheit wegen des Todes eines Verwandten ab dem zweiten Grad, der im selben Haus wohnt – in diesem Fall darf die Abwesenheit zwei Tage nicht überschreiten;
        5. eine Abwesenheit wegen des Todes eines Verwandten des zweiten, dritten oder vierten Grades, der nicht im selben Haus wohnt – in diesem Fall darf die Abwesenheit die Dauer eines Tages nicht überschreiten.

        10. Ausgang

        Zu Beginn jedes Trimesters erhalten die Schüler der Unterstufe eine Ausgangskarte. Diese Karte muss von den Eltern unterschrieben werden.

        Möchte ein Schüler in der Mittagspause zum Dorf gehen, muss er dem zuständigen Erzieher die Ausgangskarte zwecks Unterschrift vorlegen.

        Die Schüler des 1. bis 3. Jahres verbringen ihre Mittagspause im Pavillon und dürfen mit gültiger Ausgangskarte den Pavillon nach dem Essen verlassen.

        Ab dem 4. Jahr dürfen die Schüler, deren Erlaubnis von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist, die Schule um 12.30 Uhr verlassen.

        11. Abhanden gekommene Gegenstände

        Die Schule haftet nicht für persönliche Gegenstände. Die Schüler sollen keine Wertsachen mit zur Schule bringen.

        12. Zerstörte Gegenstände

        Jedes mutwillige Beschädigen der Gebäude, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände wird geahndet. Für die verursachten Schäden muss der betroffene Schüler aufkommen.

        13. Versicherung – Unfall

        Die Schule hat für ihre Schüler eine Unfallversicherung abgeschlossen, die sowohl bei Unfällen während der Schulzeit (Sportveranstaltungen, Ausflug etc.) als auch bei Unfällen auf dem Schulweg greift. Diese Unfallversicherung betrifft nur Körperschäden.

        Was ist bei einem Unfall zu tun?

        1. Der Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg muss sofort im Sekretariat der Schule gemeldet werden. Dort wird eine Bescheinigung für den Arzt ausgestellt, die nach Ausfüllen durch den behandelnden Arzt wieder im Sekretariat der Schule abgegeben werden muss.
        2. Alle Kosten (Arzt, Krankenhaus, Apotheke) werden zunächst von den Eltern beglichen.
        3. Alle Belege werden der Krankenkasse vorgelegt, die eine „Interventionsbescheinigung“ ausstellt. Diese Bescheinigung sowie gegebenenfalls von der Krankenkasse nicht zurückerstattete Rechnungen werden wieder im Sekretariat der Schule abgegeben.
        4. Die Schule leitet diese Dokumente an die Versicherung weiter. Diese überprüft die eingesandten Formulare und überweist den Eltern den Kostenanteil, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
         

        [1] Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden bei der Bezeichnung von Personen nur die männliche Form benutzt.